Mindestlohn Entwicklung Tabelle: Mindestlohn-Entwicklung der letzten Jahre im Überblick 2026

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland hat sich seit seiner Einführung im Jahr 2015 deutlich erhöht. Damals lag die gesetzliche Lohnuntergrenze bei 8,50 Euro brutto pro Stunde. 2026 beträgt der Mindestlohn bereits 13,90 Euro. Damit ist der Stundenlohn innerhalb von etwas mehr als elf Jahren um 5,40 Euro beziehungsweise rund 63,5 Prozent gestiegen.

Besonders stark war die Entwicklung im Jahr 2022: Innerhalb weniger Monate stieg der gesetzliche Mindestlohn von 9,82 Euro zunächst auf 10,45 Euro und anschließend zum 1. Oktober 2022 auf 12,00 Euro.

Für 2027 steht bereits die nächste Erhöhung fest. Zum 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 Euro brutto pro Stunde.

Mindestlohn Entwicklung Tabelle 2015 bis 2026

Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland:

Jahr Zeitraum Mindestlohn brutto/Stunde Veränderung zum vorherigen Wert
2015 ab 1. Januar 8,50 €
2016 ab 1. Januar 8,50 € 0,00 €
2017 ab 1. Januar 8,84 € +0,34 €
2018 ab 1. Januar 8,84 € 0,00 €
2019 ab 1. Januar 9,19 € +0,35 €
2020 ab 1. Januar 9,35 € +0,16 €
2021 ab 1. Januar 9,50 € +0,15 €
2021 ab 1. Juli 9,60 € +0,10 €
2022 ab 1. Januar 9,82 € +0,22 €
2022 ab 1. Juli 10,45 € +0,63 €
2022 ab 1. Oktober 12,00 € +1,55 €
2023 ab 1. Januar 12,00 € 0,00 €
2024 ab 1. Januar 12,41 € +0,41 €
2025 ab 1. Januar 12,82 € +0,41 €
2026 ab 1. Januar 13,90 € +1,08 €
2027 ab 1. Januar 14,60 € +0,70 €

Die historischen Werte bis 2022 stammen aus den Veröffentlichungen der Mindestlohnkommission. Die Werte für 2024 bis 2027 beruhen auf den späteren Anpassungsbeschlüssen und der aktuellen Darstellung der Kommission.

Mindestlohn 2026: Wie hoch ist er aktuell?

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto je Arbeitsstunde. Damit wurde der Mindestlohn gegenüber 2025 um 1,08 Euro beziehungsweise rund 8,4 Prozent angehoben.

Die Erhöhung ist Teil einer zweistufigen Anpassung. Zum 1. Januar 2027 folgt eine weitere Anhebung auf 14,60 Euro.

Damit steigt der Mindestlohn zwischen 2025 und 2027 von 12,82 Euro auf 14,60 Euro.

Jahr Mindestlohn Erhöhung
2024 12,41 € +0,41 €
2025 12,82 € +0,41 €
2026 13,90 € +1,08 €
2027 14,60 € +0,70 €

Warum wurde der Mindestlohn 2026 so stark erhöht?

Die Mindestlohnkommission hatte im Juni 2025 eine zweistufige Anhebung beschlossen. Die Bundesregierung setzte diesen Vorschlag anschließend per Verordnung um.

Für 2026 wurde eine Erhöhung auf 13,90 Euro und für 2027 auf 14,60 Euro beschlossen. Nach Angaben der Bundesregierung handelt es sich um die bislang stärkste Anhebung des Mindestlohns seit seiner Einführung.

Von der Erhöhung 2026 sind laut Schätzung des Statistischen Bundesamtes bis zu 6,6 Millionen Jobs betroffen. Das entspricht rechnerisch ungefähr jedem sechsten Beschäftigungsverhältnis.

Mindestlohn Entwicklung seit 2015

Der gesetzliche Mindestlohn wurde in Deutschland zum 1. Januar 2015 eingeführt. Der Startwert betrug 8,50 Euro brutto pro Stunde.

Die erste Erhöhung erfolgte 2017 auf 8,84 Euro. 2019 folgte eine weitere Anhebung auf 9,19 Euro. Zum Jahresbeginn 2020 stieg der Mindestlohn auf 9,35 Euro.

Während der Corona-Pandemie wurde der Mindestlohn in mehreren Stufen angepasst. 2021 gab es zwei Erhöhungen, 2022 zunächst zwei reguläre Erhöhungen und anschließend eine zusätzliche gesetzliche Anhebung auf 12 Euro.

Die wichtigsten Etappen

2015: Einführung mit 8,50 Euro

2017: Erhöhung auf 8,84 Euro

2019: Erhöhung auf 9,19 Euro

2020: Erhöhung auf 9,35 Euro

2021: Anhebung auf 9,50 Euro und anschließend 9,60 Euro

2022: Anhebung auf 9,82 Euro, 10,45 Euro und schließlich 12,00 Euro

2024: Erhöhung auf 12,41 Euro

2025: Erhöhung auf 12,82 Euro

2026: Erhöhung auf 13,90 Euro

2027: Erhöhung auf 14,60 Euro

Mindestlohn Entwicklung 2022: Das außergewöhnliche Jahr

Das Jahr 2022 nimmt in der Geschichte des deutschen Mindestlohns eine besondere Stellung ein.

Zum 1. Januar 2022 betrug die gesetzliche Lohnuntergrenze zunächst 9,82 Euro. Zum 1. Juli 2022 erfolgte die bereits zuvor beschlossene Erhöhung auf 10,45 Euro.

Zum 1. Oktober 2022 wurde der Mindestlohn schließlich durch eine gesetzliche Änderung auf 12,00 Euro angehoben. Dieser Schritt ging damit über das reguläre Anpassungsverfahren der Mindestlohnkommission hinaus.

Die Entwicklung sah damit so aus:

Zeitpunkt 2022 Mindestlohn
1. Januar 9,82 €
1. Juli 10,45 €
1. Oktober 12,00 €

Vom Jahresbeginn bis Oktober 2022 erhöhte sich die Lohnuntergrenze damit um mehr als 22 Prozent.

Wie stark ist der Mindestlohn seit 2015 gestiegen?

Der Ausgangswert im Jahr 2015 lag bei 8,50 Euro. 2026 sind es 13,90 Euro.

Die Differenz beträgt:

13,90 € − 8,50 € = 5,40 €

Prozentual entspricht das:

5,40 € ÷ 8,50 € × 100 = rund 63,5 %

Der gesetzliche Mindestlohn ist damit seit seiner Einführung um etwa 63,5 Prozent gestiegen.

Bis 2027 erhöht sich der Wert gegenüber 2015 sogar auf 14,60 Euro. Das entspricht einem Anstieg von rund 71,8 Prozent.

Mindestlohn pro Monat bei Vollzeit

Der Mindestlohn wird als Stundenlohn angegeben. Für Arbeitnehmer ist aber häufig interessanter, wie viel daraus bei einer Vollzeitbeschäftigung monatlich entsteht.

Bei einer beispielhaften Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche kann man überschlägig mit durchschnittlich rund 173,3 Arbeitsstunden pro Monat rechnen.

Für 2026 ergibt sich:

13,90 € × 173,3 Stunden = rund 2.410 € brutto pro Monat

Das entspricht einem Bruttojahresverdienst von ungefähr:

2.410 € × 12 = rund 28.920 € brutto

Diese Rechnung ist lediglich eine Orientierung. Das tatsächliche Monatsgehalt hängt von der vertraglichen Arbeitszeit, der Anzahl der Arbeitstage, Urlaub, Feiertagen und weiteren Faktoren ab.

Mindestlohn 2026 bei verschiedenen Arbeitszeiten

Die folgende Tabelle zeigt beispielhafte Bruttomonatswerte auf Basis von 13,90 Euro Stundenlohn:

Arbeitszeit pro Woche Monatliche Stunden ca. Brutto monatlich ca.
10 Stunden 43,3 602 €
15 Stunden 65,0 904 €
20 Stunden 86,7 1.205 €
25 Stunden 108,3 1.505 €
30 Stunden 130,0 1.807 €
35 Stunden 151,7 2.108 €
38 Stunden 164,7 2.289 €
40 Stunden 173,3 2.410 €

Die Werte sind gerundet und stellen keine Nettoangaben dar.

Mindestlohn und Minijob 2026

Auch für Minijobs gilt grundsätzlich der gesetzliche Mindestlohn. Mit der Erhöhung auf 13,90 Euro hat sich deshalb auch die Minijob-Grenze verändert.

2026 liegt die Verdienstgrenze für Minijobs bei 603 Euro durchschnittlich pro Monat. 2027 steigt sie auf 633 Euro.

Damit soll weiterhin eine Beschäftigung von durchschnittlich bis zu zehn Stunden pro Woche zum gesetzlichen Mindestlohn ermöglicht werden.

Beispielrechnung

Bei 13,90 Euro pro Stunde entsprechen 603 Euro ungefähr:

603 € ÷ 13,90 € = 43,38 Stunden pro Monat

Bei einer durchschnittlichen Monatsbetrachtung entspricht das ungefähr zehn Stunden pro Woche.

Wer hat Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn?

Der allgemeine Mindestlohn gilt grundsätzlich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 18 Jahren. Es gibt jedoch gesetzlich geregelte Ausnahmen.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Auszubildende in betrieblicher Berufsausbildung
  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
  • bestimmte Praktikantinnen und Praktikanten
  • ehrenamtlich Tätige
  • Selbstständige
  • bestimmte Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate nach Wiedereinstieg
  • Beschäftigte im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für Menschen mit Behinderungen

Die Bundesregierung weist ausdrücklich darauf hin, dass der gesetzliche Mindestlohn nicht für Auszubildende gilt. Für sie gelten andere Regeln zur Ausbildungsvergütung.

Mindestlohn und Branchenmindestlohn

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn ist nicht immer die einzige Lohnuntergrenze.

In bestimmten Branchen können verbindliche Branchenmindestlöhne gelten, die über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn liegen.

Das bedeutet: Ein Arbeitnehmer kann abhängig von seiner Branche Anspruch auf eine höhere Mindestvergütung haben.

Deshalb sollte bei der Prüfung des eigenen Lohns nicht nur der allgemeine Mindestlohn von 13,90 Euro betrachtet werden. Auch Tarifverträge und allgemeinverbindliche Branchenregelungen können relevant sein.

Mindestlohn und Inflation

Eine Erhöhung des nominalen Mindestlohns bedeutet nicht automatisch, dass Beschäftigte im gleichen Umfang mehr Kaufkraft haben.

Entscheidend ist auch die Entwicklung der Verbraucherpreise. Wenn beispielsweise der Stundenlohn um 5 Prozent steigt, die Preise gleichzeitig aber ebenfalls stark steigen, fällt der reale Kaufkraftgewinn entsprechend geringer aus.

Bei der Bewertung der Mindestlohnentwicklung sollte deshalb zwischen folgenden Größen unterschieden werden:

  • nominaler Mindestlohn: tatsächlicher Eurobetrag pro Stunde
  • prozentuale Lohnsteigerung: Veränderung gegenüber dem vorherigen Wert
  • realer Mindestlohn: Kaufkraft nach Berücksichtigung der Preisentwicklung

Die nominale Entwicklung zeigt somit nur einen Teil des Bildes.

Mindestlohn 2026: Welche Auswirkungen hat die Erhöhung?

Die Anhebung auf 13,90 Euro betrifft nicht ausschließlich Beschäftigte, die exakt den gesetzlichen Mindestlohn erhalten.

Auch Menschen, deren Stundenlohn bislang knapp darüber lag, können von sogenannten Lohneffekten betroffen sein. Unternehmen können beispielsweise die Löhne anderer Beschäftigter ebenfalls anheben, damit die bisherigen Lohnabstände zwischen verschiedenen Tätigkeiten bestehen bleiben.

Nach der Schätzung der Bundesregierung beziehungsweise des Statistischen Bundesamtes sind 2026 bis zu 6,6 Millionen Jobs von der Anhebung betroffen.

Besonders häufig betrifft die Erhöhung Beschäftigungsverhältnisse in Niedriglohnbranchen sowie Mini- und Teilzeitjobs.

Wie wird der Mindestlohn künftig angepasst?

Für die reguläre Entwicklung ist die Mindestlohnkommission zuständig.

Sie besteht aus einer Vorsitzperson, jeweils drei stimmberechtigten Mitgliedern aus Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite sowie zwei beratenden wissenschaftlichen Mitgliedern. Die Kommission betrachtet bei ihren Entscheidungen unter anderem die Entwicklung der Tariflöhne und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.

Für die Jahre 2026 und 2027 steht die Entwicklung bereits fest:

Jahr Mindestlohn
2026 13,90 €
2027 14,60 €

Für 2027 ist damit bereits heute eine weitere Erhöhung um 70 Cent gegenüber 2026 beschlossen.

Mindestlohn Entwicklung 2015–2027 im Schnellvergleich

Jahr Mindestlohn
2015 8,50 €
2016 8,50 €
2017 8,84 €
2018 8,84 €
2019 9,19 €
2020 9,35 €
2021 9,50–9,60 €
2022 9,82–12,00 €
2023 12,00 €
2024 12,41 €
2025 12,82 €
2026 13,90 €
2027 14,60 €

Fazit: Mindestlohn Entwicklung Tabelle 2026

Die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland zeigt seit 2015 einen deutlichen Aufwärtstrend. Von ursprünglich 8,50 Euro stieg die Lohnuntergrenze auf 13,90 Euro im Jahr 2026.

Besonders auffällig war die Entwicklung 2022 mit drei unterschiedlichen Mindestlohnhöhen innerhalb eines Jahres. Der Sprung auf 12 Euro stellte einen wichtigen Wendepunkt dar. Anschließend folgten Erhöhungen auf 12,41 Euro im Jahr 2024 und 12,82 Euro im Jahr 2025.

Seit dem 1. Januar 2026 gilt nun ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 Euro brutto pro Stunde. Zum 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 Euro.

Damit ist der Mindestlohn seit seiner Einführung um mehr als 60 Prozent gestiegen. Für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Minijobber bleibt die Entwicklung der gesetzlichen Lohnuntergrenze daher auch in den kommenden Jahren ein wichtiges Thema.

Quellen und weiterführende Informationen

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